Meldung bei der Behörde
Bitte setzen Sie sich zuerst mit der für Sie zuständigen Waffenbehörde in Verbindung und benennen Sie mich (Mag. Daniela Gstöttner, Gymnasiumstraße 52/1, 1190 Wien) als Gutachterin.
Dieser Schritt ist notwendig, "da nur dem gemäß § 41 Abs. 1 WaffG bekanntgegebenen Gutachter sämtliche für die Gutachtenserstellung notwendigen Daten des Antragstellers von der Behörde übermittelt werden dürfen [...]".
Erst wenn die Behörde mir die Informationen übermittelt hat, verfüge ich über die vollständige Aktenlage, die für ein rechtssicheres Gutachten nach der neuen Verordnung 2026 zwingend erforderlich ist.
Ohne diesen Schritt kann ich (und auch keine andere zertifizierte Begutachtungsstelle) leider kein rechtsgültiges Gutachen für Sie erstellen.
Bitte informieren Sie mich darüber, sobald Sie mich als Gutachterin bei der Behörde gemeldet haben, damit ich bereits frühzeitig die für die Erstellung Ihres Gutachtens benötigten Zeitfenster unverbindlich für Sie reservieren und eine zügige Bearbeitung Ihres Gutachtens sicherstellen kann.