Zum Inhalt springen

Psychologische Gutachten
für waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen

Waffenpsychologisches Gutachten

Schnell zu einem rechtskonformen Gutachten nach österreichischem Waffengesetz mit klaren Informationen und transparenter Vorbereitung gemäß der neuesten Rechtslage seit April 2026.

Gesetzesänderung seit 28. April 2026

Seit der gesetzlichen Neuregelung mit der Novelle der 1. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (BGBl. II Nr. 95/2026) wurde das waffenpsychologische Begutachtungsverfahren modernisiert und intensiviert.

Ab diesem Stichtag dürfen Gutachten für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ausschließlich nach dem neuen, erweiterten Schema erstellt werden.

Ich bin Klinische- und Gesundheitspsychologin mit langjähriger Erfahrung in der Diagnostik und als zertifizierte Begutachtungsstelle für das BMI gemäß § 1 Abs. 2 Waffengesetz Durchführungsverordnung eingetragen. Ich freue mich, dass Sie meine Homepage nutzen, um sich intensiv über das Thema zu informieren.

Ich habe den gesamten Ablauf meiner Gutachten-Erstellung bereits vollständig an die neuen, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, hohen Qualitätsstandards angepasst und begleite Sie professionell durch diesen Prozess.

Mir ist wichtig, dass das Vorgespräch, die Testung und das Explorationsgespräch in ruhiger, vertrauensvoller Atmosphäre ablaufen. Darum findet der gesamte Prozess der Begutachtung in meiner privaten Praxis in 1190 Wien statt. Für die Testung verfüge ich in meiner Praxis über eine moderne Ausstattung, alle von der Behörde geforderten Testverfahren können direkt bei mir in der Praxis absolviert werden.

Das Gutachten wird von mir fachlich fundiert, gesetzeskonform und verständlich erstellt. Grundlage sind die aktuellen Vorgaben des österreichischen Waffengesetzes und der entsprechenden Verordnungen.

Gut zu wissen: Wer eine gültige Jagdkarte besitzt, muss ein solches Gutachten in der Regel nicht vorlegen. Wenn Sie unsicher sind, welche Nachweise in Ihrem Fall notwendig sind, empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde nachzufragen.

Ablauf & Methodik

  1. 1

    Meldung bei der Behörde

    Bitte setzen Sie sich zuerst mit der für Sie zuständigen Waffenbehörde in Verbindung und benennen Sie mich (Mag. Daniela Gstöttner, Gymnasiumstraße 52/1, 1190 Wien) als Gutachterin.

    Dieser Schritt ist notwendig, "da nur dem gemäß § 41 Abs. 1 WaffG bekanntgegebenen Gutachter sämtliche für die Gutachtenserstellung notwendigen Daten des Antragstellers von der Behörde übermittelt werden dürfen [...]".

    Erst wenn die Behörde mir die Informationen übermittelt hat, verfüge ich über die vollständige Aktenlage, die für ein rechtssicheres Gutachten nach der neuen Verordnung 2026 zwingend erforderlich ist.

    Ohne diesen Schritt kann ich (und auch keine andere zertifizierte Begutachtungsstelle) leider kein rechtsgültiges Gutachen für Sie erstellen.

    Bitte informieren Sie mich darüber, sobald Sie mich als Gutachterin bei der Behörde gemeldet haben, damit ich bereits frühzeitig die für die Erstellung Ihres Gutachtens benötigten Zeitfenster unverbindlich für Sie reservieren und eine zügige Bearbeitung Ihres Gutachtens sicherstellen kann.

  2. 2

    Terminvereinbarung

    Sobald die Behörde mir alle für die Gutachtenerstellung notwendigen Informationen übermittelt hat, können wir einen Termin vereinbaren.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass ich von der für nicht beeinflussbaren Bearbeitungszeit der Waffenbehörde abhängig bin.

  3. 3

    Vorgespräch & Testung

    Nachdem ich von der Behörde alle für die Erstellung des Gutachtens benötigten Informationen erhalten habe, kontaktiere ich Sie zur Vereinbarung eines persönlichen Termins, um das Vorgespräch zu führen und danach absolvieren Sie gleich im Anschluss die gesetzlich vorgeschriebene, computergestützte Testung direkt in meiner Praxis.

    Wichtig: Wenn in den letzten zehn Jahren bereits ein Gutachten über Sie erstellt wurde, sind Sie gesetzlich verpflichtet, mir dieses vorzulegen.

    Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht nach § 14 Psychologengesetz hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten.

    Sollten Sie einen fix vereinbarten Termin nicht einhalten können, kontaktieren Sie mich bitte spätestens 24 Stunden vorher. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei Nichterscheinen oder einer verspäteten Absage ein Ausfallshonorar in Höhe von € 200,- in Rechnung gestellt wird

  4. 4

    Auswertung der Testergebnisse & Exploration

    Nach der Auswertung ihrer Testergebnisse findet das gesetzlich vorgeschriebene ausführliches Explorationsgespräch statt, in das die Testergebnisse sowie Ihre Anamnese einfließen.

    Ziel ist es, die Frage zu beantworten, „ob Sie dazu neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“.

  5. 5

    Übermittlung des Gutachtens

    Nach rund 3 Werktagen erhalten Sie von mir Ihr Gutachten und die gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung an die Behörde. Das Gutachten beantwortet die gesetzliche Kernfrage der Verlässlichkeit.

    Sie erhalten es je nach Wunsch per E‑Mail oder Post zugesandt.

    Bitte beachten Sie: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Gutachten zehn Jahre ab Erstellung sicher aufzubewahren.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung?

Es handelt sich um ein klinisch‑psychologisches Gutachten, das klärt, ob eine Person – insbesondere unter psychischer Belastung – dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen. Diese Beurteilung ist gesetzlich vorgegeben und Teil des Antragsverfahrens für waffenrechtliche Dokumente.

Wer benötigt dieses Gutachten?

In der Regel alle Personen, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass beantragen. Inhaber:innen einer gültigen Jagdkarte müssen das Gutachten meist nicht vorlegen. Bitte prüfen Sie die Details bei Ihrer zuständigen Behörde.

Wie hoch sind die Kosten – und wie kann ich bezahlen?

Das Honorar ist gesetzlich exakt festgelegt und beträgt € 813,60 (das sind € 678,– exklusive USt.) (gemäß § 4 der 1. Waffengesetz‑Durchführungsverordnung). Das Honorar ist zwingend im Vorhinein zu entrichten. Die Bezahlung ist in der Praxis bar oder per Kartenzahlung möglich.

Wie lange dauert die Begutachtung – wann erhalte ich mein Gutachten?

Planen Sie bitte aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben insgesamt ca. 3 bis 4 Stunden für das Vorgespräch, die mehrstufige Testung und das Explorationsgespräch ein. Das Gutachten wird im Anschluss erstellt und innerhalb von drei Werktagen übermittelt.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Bitte nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Sollten Sie in den letzten 10 Jahren bereits einmal ein waffenpsychologisches Gutachten absolviert haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dieses Alt-Gutachten zum Termin mitzubringen.

Wie alt darf das Gutachten beim Einreichen sein?

Viele Behörden akzeptieren Gutachten, die nicht älter als etwa sechs Monate sind. Da regionale Vorgaben abweichen können, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde. Denken Sie auch daran, dass Sie selbst das Gutachten 10 Jahre aufbewahren müssen.

Brauche ich zusätzlich einen „Waffenführerschein“ (Sachkundenachweis)?

Ja, in der Regel ist zusätzlich ein Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen erforderlich (umgangssprachlich „Waffenführerschein“). Dieser Nachweis ist separat zu erbringen und kein Teil des psychologischen Gutachtens.

Gibt es aktuelle gesetzliche Änderungen?

Stand: 28. April 2026. Das Bundesministerium für Inneres hat das Waffengesetz novelliert und eine neue Waffengesetz-Durchführungsverordnung in Kraft gesetzt, nach der wir strengstens arbeiten. Diese regelt unter anderem einen neuen, erweiterten Ablauf der Begutachtung, eine neue Honorarordnung sowie Aufbewahrungspflichten für Klienten.

Über mich

Ihre erfahrene Ansprechpartnerin für psychologische Gutachten

Portrait von Mag. Daniela Gstöttner, Klinische Psychologin in Wien

Mein Name ist Mag. Daniela Gstöttner. Als Klinische- und Gesundheitspsychologin ist es mein Anspruch, Sie nicht nur fachlich fundiert, sondern auch menschlich und auf Augenhöhe durch den Prozess der Begutachtung zu begleiten. Ein respektvoller Umgang und eine transparente Kommunikation bilden die Basis meiner Arbeit, damit Sie sich jederzeit gut informiert und sicher fühlen.

Spezialistin für psychologische Diagnostik

Mein fachlicher Schwerpunkt liegt in der psychologischen Diagnostik. Durch die Erstellung einer Vielzahl von Gutachten habe ich eine hohe Routine und Präzision entwickelt, um Gutachten nach höchsten fachlichen und rechtlichen Standards zu erstellen.

Moderne Testverfahren

Meine Praxis ist mit einer modernen, computergestützten Testumgebung ausgestattet. Dies erlaubt mir, sämtliche psychologische Testverfahren nach dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand durchzuführen und eine objektive und präzise Diagnostik zu gewährleisten.

Kontakt

Termin anfragen oder unverbindlich Informationen einholen.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Praxis

Praxis Mag. Daniela Gstöttner
Gymnasiumstraße 52/1
1190 Wien

T +43 699 10300391
E praxis@waffengutachten.at

Öffentlich sehr gut erreichbar, es sind auch ausreichend Parkplätze in der Kurzparkzone vorhanden und eine Parkgarage in 2 Gehminuten.

Route öffnen

Impressum

Medieninhaberin & für den Inhalt verantwortlich:
Mag. Daniela Gstöttner
Psychologische Praxis
Gymnasiumstraße 52/1, 1190 Wien, Österreich

Kontakt:
Telefon: +43 699 10300391
E-Mail: praxis@waffengutachten.at

Berufsrechtliche Informationen:
Berufsbezeichnung: Klinische- und Gesundheitspsychologin (verliehen in Österreich)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mitgliedschaft: Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
Anwendbare Vorschrift: Psychologengesetz 2013, abrufbar im RIS.

Datenschutzerklärung

Ich verarbeite personenbezogene Daten ausschließlich gemäß DSGVO und nationalen Bestimmungen. Zweck: Terminvereinbarung, Leistungserbringung, Dokumentation. Speicherdauer nach gesetzlichen Fristen. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten. Kontakt für Datenschutzanliegen: praxis@waffengutachten.at.